Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 


 

  1. VERTRAGSGEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH
    1. Vertragsgegenstand sind erbrachte oder zu erbringende Leistungen nach Maßgabe des zwischen 4D4B DESIGN  und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
    2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggeber erkennt 4D4B DESIGN nicht an, es sei denn, der Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für den Fall, dass 4D4B DESIGN in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag ohne Vorbehalt ausführt.
    3. Wird in den nachfolgenden Bestimmungen keine Unterscheidung vorgenommen, so gelten diese AGB sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern.
  2. URHEBERSCHUTZ UND NUTZUNGSRECHTE
    1. Der an 4D4B DESIGN erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks in digitaler, gedruckter oder sonstiger Weise erstellten Form sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
    2. Die von 4D4B DESIGN erstellten Arbeiten (Entwürfe, Skizzen und Reinzeichnungen) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht gegeben ist.
    3. Ohne Zustimmung von 4D4B DESIGN dürfen diese Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werks – ist unzulässig.
    4. Die Werke von 4D4B DESIGN dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im definierten Umfang verwendet werden. Mangelt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung, so gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in diesem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
    5. Wiederholungsnutzungen (z.B. Neuauflagen, Reproduktionen), Mehrfachnutzungen (z.B. im Rahmen eines anderen Projekts) oder die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte sind honorarpflichtig und bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch 4D4B DESIGN.
    6. Über den Umfang der Nutzung steht 4D4B DESIGN ein Auskunftsanspruch zu.
    7. Nutzungsrechte an Werken, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Fall der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei 4D4B DESIGN.
  3. HONORAR
    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, setzt sich die Vergütung aus einem Entwurfshonorar und einem Nutzungshonorar zusammen, wenn eine Nutzung der Leistungen ihrem Zweck entsprechend vorgesehen ist und vereinbart wird. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt.
    2. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen richtet sich die Berechnung der Honorare, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer (BDG), der Allianz Deutscher Designer (AGD) und dem Gesamtverband Deutscher Werbeagenturen (GWA). 
    3. Wenn nicht anders vereinbart, beinhaltet das Entwurfshonorar eine Korrektur durch den Auftraggeber, in der Änderungswünsche oder Anpassungen die Gestaltung betreffend umgesetzt werden. Authorenkorrekturen, welche den Inhalt oder die Nutzung betreffen, werden als zusätzliche Leistung nach Zeitaufwand berechnet. 
    4. Die Aufgabe des Projektes oder eine Verzögerung der Nutzung nach Auftragsvergabe entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, das vereinbarte Honorar in vollem Umfang zu zahlen. Lediglich das Nutzungshonorar kann entfallen, wenn dieses gesondert ausgewiesen wurde.
    5. Einem Auftrag geht in der Regel ein Kostenangebot voraus. Wird ein Projekt begonnen, ohne dass ein Kostenangebot vom Auftraggeber aufgefordert wurde, so gelten die bekannten Stunden- und Tagessätze, nach denen das Gestaltungshonorar für die erbrachte Leistung berechnet wird.
    6. Die Honorare sind bei Fertigstellung bzw. Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen geliefert oder erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann 4D4B DESIGN Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
  4. ZUSATZLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
    1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen über den Rahmen des Angebots hinaus (Adaptionen, Ausgabeformate, Projekt- und Prduktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
    2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder in Folge der Produktion entstehende notwendige technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutausgabe) sind zu erstatten.
    3. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotographie, Audioproduktion, Programmierung) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Produktion, Druck, Versand) nimmt 4D4B DESIGN üblicherweise nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Werden anfallende Kosten 4D4B DESIGN in Rechnung gestellt, so  werden diese dem Auftraggeber mit einem 10-20% Preisaufschlag weiter berechnet und zusätzlich in Rechnung gestellt.
    4. Soweit 4D4B DESIGN auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber 4D4B DESIGN von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
    5. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
    6. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  5. EIGENTUMSVORBEHALT, VERSAND UND DATEN
    1. An den Arbeiten von 4D4B DESIGN werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
    2. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
    3. 4D4B DESIGN ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Datenträger, Dateien und Daten, so ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  6. KORREKTUR UND PRODUKTIONSÜBERWACHUNG
    1. Vor Produktionsbeginn oder Ausführung der Vervielfältigung sind 4D4B DESIGN bei Bedarf Korrekturmuster vorzulegen. 4D4B DESIGN kann diese jederzeit anfordern.
    2. Die Produktion wird vom 4D4B DESIGN nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist 4D4B DESIGN ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
  7. HAFTUNG
    1. Eine Haftung für die Wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der erbrachten Leistungen und Arbeiten werden von 4D4B DESIGN nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
    2. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte (z.B. Bild und Text).
    3. Soweit 4D4B DESIGN auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, so haftet 4D4B DESIGN nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
    4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber.
    5. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an 4D4B DESIGN, so wird 4D4B DESIGN von jeglicher Haftung freigestellt.
    6. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von 4D4B DESIGN nicht ausgeschlossen.
    7. Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt 4D4B DESIGN keine Haftung. Dies gilt für jegliche Quelldateien in digitaler Form oder andere Formate. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann 4D4B DESIGN im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.
  8. BELEGEXEMPLARE
    1. Von vervielfältigten Werken sind 4D4B DESIGN mindestens zehn ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung verwenden werden dürfen.
    2. Ist die Nutzung digital oder Teil einer temporären oder permanenten Installation, so ist 4D4B DESIGN eine entsprechende Dokumentation zu ermöglichen (z.B. durch Fotographie, Film) oder im Rahmen der Nutzung durch den Auftraggeber erstelltes Material zugänglich zu machen, das auch im Sinne der Eigenwerbung verwendet werden darf.
  9. GESTALTUNGSFREIHEIT, DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGS UND VORLAGEN
    1. Im Rahmen des Auftrags besteht für Für 4D4B DESIGN Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
    2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der 4D4B DESIGN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
    3. Werden 4D4B DESIGN im Rahmen des Projektes Vorlagen (z.B. Bildmaterial, Texte) übergeben, so versichert der Auftraggeber, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber 4D4B DESIGN von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  10. ERFÜLLUNGSORT
    1. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von 4D4B DESIGN in Wiesbaden.
  11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.